Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (ab dem 01.01.2020: die Universalschlichtungsstelle) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.